Unser professioneller Rauchmelderservice –
wir kümmern uns um Ihre gesetzliche Verpflichtung!
Die Rauchwarnmelderpflicht in Deutschland
In Deutschland sind rund 400 Todesopfer und rund 50.000 Verletzte in Folge von Bränden zu verzeichnen. Die eigentliche Gefahr geht dabei meistens nicht direkt vom Feuer aus, sondern vielmehr vom Rauch, der dann Bewohner im Schlaf überrascht. Bereits wenige Atemzüge können zum Tod führen. Tückisch, denn im Schlaf nehmen wir Menschen diese Gefahr nicht wahr. Genau an dieser Stelle übernehmen die Rauchwarnmelder unsere fehlende Sinneswahrnehmung und retten Leben!
Moderne Rauchwarnmelder bieten Schutz vor unbemerkter Rauchentwicklung, so dass der Einsatz der lebensrettenden Rauchwarnmelder in den meisten Bundesländern – so auch beispielsweise in Nordrhein-Westfalen – bereits gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die Rauchwarnmelderpflicht in NRW
In Nordrhein-Westfalen (NRW) müssen demnach sämtliche Wohnungen, die nach dem 01.04.2013 errichtet oder genehmigt werden, müssen nun auch Rauchmelder installiert haben. Für Bestandswohnungen gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2016.
Die DIN 14676 legt fest, dass mindestens Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, über die Fluchtwege führen, mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden müssen. Dabei müssen die Rauchwarnmelder in der jeweiligen Raummitte an der Decke mit einem Mindestabstand von 50 cm zu Gegenständen wie beispielsweise Schränke , Lampen u. ä. montiert sein.
Wo sind Rauchwarnmelder vorzusehen bzw. wo sollten diese vorgesehen werden?
Zur Gewährleistung eines optimalen Schutzes empfehlen wir die Ausstattung sämtlicher Wohnräume, da beispielsweise das eigentliche Wohnzimmer auch als Schlafzimmer genutzt werden kann und gerade im Wohnzimmer zahlreiche potentielle Gefahrenquellen wie z. B. PC, Fernseher, Stereo-Anlage vorhanden sind.
Wen trifft die Rauchwarnmelderpflicht?
Die Installation obliegt fast überall – so auch in NRW – dem Haus- oder Wohnungseigentümer, der in der Regel für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Geräte zuständig ist. Dies umfasst dann mindestens einmal jährlich eine Funktionsprüfung.
Unsere zertifizierten Fachkräfte für Rauchwarnmelder übernehmen für Sie den gesamten Service rund um die „Rauchwarnmelder“ .
Nicht nur bei der korrekten Montage gibt es einiges zu beachten. Auch beim laufenden Umgang und bei der vorgeschriebenen jährlichen Wartung und Instandhaltung – aus diesem Grund sind unsere Servicemonteur geschult und zertifiziert und arbeiten gemäß der Anwendungsnorm DIN 14676, die Planung, Einbau, Betrieb und Wartung der Melder regelt.
Einmal jährlich – Wartung und Instandhaltung:
Entsprechend der jeweiligen Bedienungsanleitung muss ein Rauchwarnmelder – jedoch gemäß DIN 14676 mindestens einmal jährlich – einer Sicht- und Funktionskontrolle unterzogen werden. Diese umfasst vor Ort eine Sichtprüfung aller eingesetzter Rauchwarnmelder, bei der geprüft wird, ob Raucheintrittsöffnungen frei sind oder der Melder beschädigt ist. Mittels der Prüftaste wird ferner probeweise ein Alarm ausgelöst.
- Durch die Sichtprüfung wird sichergestellt, dass die Rauchwarnmelder weder verschmutzt noch beschädigt sind. Bei Bedarf werden die Melder von unseren Servicemonteuren gereinigt.
- Es wird darüber hinaus darauf geachtet, dass der Montageort noch korrekt ist (z. B. bei eventuellen räumlichen Umnutzungen).
- Ein Prüfzyklus mit Probealarm wird ausgelöst, der zeigt, dass der Rauchwarnmelder funktionstüchtig ist. Eventuell defekte Rauchwarnmelder werden direkt vor Ort durch unsere Servicemonteure ausgetauscht.
Sie wünschen ein unverbindliches Angebot?
Ihre Anfrage richten Sie bitte an anfrage@rauchmelder-partner.de